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Allgemeine Geschäfts-, Nutzungs- und
Lizenzbedingungen der databyte GmbH
§ 1 Geltungsbereich
1.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-, Nutzungs- und Lizenzbedingungen (im folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der databyte GmbH, Seelandstraße 14-16, 23569 Lübeck (im folgenden databyte), und deren Kunden (im folgenden Kunde) wie auch deren Rechtsnachfolgern.

2.
Databyte erbringt ihre Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.
Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle angebotenen Dienste, Leistungen und Lieferungen von databyte. Der Kunde erkennt mit der Inanspruchnahme der Dienste, Leistungen und Lieferungen von databyte diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich an

4.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts-, Nutzungs- und/oder Lizenzbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.

5.
Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

6.
Die Angebote und Dienstleistungen von databyte richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Will ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, bei dem sich die Qualifizierung als Verbraucher für databyte nicht eindeutig erkennbar aus den äußeren Umständen ergibt, Rechte als Verbraucher geltend machen, so ist er verpflichtet, darauf bereits bei Begründung der Geschäftsbeziehung zu databyte sowie einer etwaig einzelnen Bestellung hinzuweisen. In einem solchen Fall steht es databyte frei, die Begründung eines Vertragsverhältnisses mit dem Verbraucher abzulehnen und ihn von der Belieferung auszuschließen.

7.
Ausschließlich Berechtigte im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die juristischen oder natürlichen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die im Anmeldeverfahren genannt und von databyte unter dem für sie vergebenen Kennwort und Zugangscode registriert und dem Anmeldenden bestätigt worden sind. Dritte im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mithin sämtliche nicht registrierte natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, auch wenn es sich dabei um Gesellschafter, Schwesternunternehmen, Konzernunternehmen oder durch vertragliche Beziehung miteinander verbundene Unternehmen des Kunden handelt.

§ 2 Vertragsschluss
1.
Alle Angebote und Preise von databyte sind freibleibend. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Format, Inhalt und Informationstiefe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.
Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsannahme, namentlich der Bestätigung durch Registrierung des Kunden unter Vergabe der Zugangskennung, oder mit Beginn der Vertragsausführung durch databyte zustande. Reine Zugangsbestätigungen von databyte betreffend von dem Kunden auf elektronischem Weg übermittelte Vertragsangebote stellen noch keine verbindliche Vertragsannahme durch databyte dar.

3.
Der Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von databyte mit den veröffentlichten Informationen aus anderen für das Leistungsangebot benötigten Quellen. Databyte wird den Kunden über eine etwaige Nichtverfügbarkeit oder wesentliche Änderung der Leistung oder von Teilen der Leistung unverzüglich informieren. Eine etwaige bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§ 3 Leistungsinhalte / Persönlichkeitsschutzrechte
1.
Die von databyte angebotenen Wirtschafts- und sonstigen Informationen erstellt databyte durch Übernahme und Auswertung von Informationen aus einer Mehrzahl ihr zugänglicher Datenquellen. Soweit Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen oder anderen Quellen übernommen werden, erfolgt keine Überprüfung der sachlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sowie der richtigen Schreibweise dieser Daten, es sei denn, im Rahmen der automatisierten Datenverarbeitung oder infolge konkreter Hinweise Betroffener beständen begründete, feststellbare und überprüfbare Zweifel an den verarbeiteten und gespeicherten Informationen oder der Zuverlässigkeit der Drittquelle. Die Benennung und/oder Bekanntgabe einer Quelle im Einzelfall erfolgt gegenüber dem Kunden nicht.

2.
Die von databyte übermittelten Informationen und Daten können dem Kunden lediglich Unterstützung bei seiner von ihm allein zu treffenden Entscheidung über deren Bewertung und Verwertung bzw. Verwendung leisten. Eine Auskunftsanfrage gilt lediglich als Auftrag, in Form einer Wirtschaftsauskunft diejenigen Informationen zu liefern, die databyte gemäß der jeweiligen Produktbeschreibung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitstellen kann. Eine abweichende Recherche im Einzelfall und/oder im Hinblick auf bestimmte, in den Datenbanken nicht vorhandene Daten und/oder Informationen erfolgt nicht. Der vertraglich geschuldete Leistungsumfang des von databyte angebotenen Auskunftsverfahrens ergibt sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen der vom Kunden in Anspruch genommenen Module und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden / Zugangsberechtigung
1.
Der Kunde darf ihm von databyte übermittelte Daten ausschließlich unter Beachtung der geltenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger Datenschutzregelungen (z.B. Telemediengesetz) und nur zu dem Zweck verarbeiten und/oder nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm nach den Bestimmungen des mit databyte begründeten Nutzungsverhältnisses übermittelt worden sind.

2.
Dem Kunden obliegt die verantwortungsvolle Verwertung und Interpretation der von databyte gelieferten Daten im Sinne eines etwaig schutzwürdigen Interesses und des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Firmen und/oder Personen. Eine Nutzung, Speicherung oder Verarbeitung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke oder für Zwecke Dritter ist unzulässig. Insbesondere die Speicherung, Verarbeitung und/oder Weitergabe von Daten an Dritte in unveränderter und/oder modifizierter Form ist unabhängig von Datenbankschutz und Urheberrecht nicht gestattet.

3.
Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass bei der Übernahme von Texten und Daten auf eigene Server und/oder Datenträger alle für die übertragenen Informationen bestehenden Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte von databyte und Dritten eingehalten werden und die übermittelten Daten nicht zum Aufbau eines elektronischen Archivs/Datenbank für Dritte genutzt, insbesondere nicht zur Nutzung durch eine Mehrzahl von Dritten vervielfältigt oder die übermittelten Daten - auch nach Eigen- oder Weiterverarbeitung - nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von databyte an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich oder für diese nutzbar gemacht werden.

4.
Databyte behält sich das Recht vor, Selektionsvorgaben, Abfragezeiten, Sessionsdauer etc. zusammen mit den Kundendaten zu protokollieren und zu speichern (Log-Dateien/IP-Adressen- Ermittlung).

5.
Sofern Wirtschaftsinformationen aus dem Schuldnerverzeichnis übermittelt werden, hat der Kunde seinen Verpflichtungen aus § 18 Schuldnerverzeichnis-Verordnung (SchuVVO) nachzukommen.

6.
Bei der Registrierung (§ 2 Ziffer 2.) hat der Kunde die erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind databyte unverzüglich zu melden.

7.
Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die mit ihm vereinbarten und übermittelten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und in dem von databyte bestimmten Umfang zu aktualisieren. Dem Kunden ist nicht gestattet, die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen Dritten zur Mit- oder Alleinbenutzung zur Verfügung zu stellen oder sonstwie zugänglich zu machen.

§ 5 Verstöße gegen Kundenpflichten / Vertragsstrafe
1.
Bei vertragswidriger, vom Kunden zu vertretender Nutzung ihm von databyte übermittelter Daten durch Dritte hat der Kunde an databyte die Preise zu zahlen, die durch unbefugte Mitbenutzer und/oder Dritte bei ordnungsgemäßer Begründung eines Nutzungsverhältnisses zu zahlen wären.

2.
Darüber hinaus hat der Kunde für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Pflichten aus § 4 Ziffer 1. bis 3. und Ziffer 5. und 7. eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungsentgeltes an databyte zu entrichten. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben mit der Maßgabe unbenommen, dass gezahlte Vertragsstrafen auf den Schadensersatzanspruch angerechnet werden.

3.
Der Kunde hat für etwaige Handlungen seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen in vollem Umfang rechtlich einzustehen.

§ 6 Freistellung
1.
Der Kunde stellt databyte auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese als Folge von zurechenbaren, schuldhaften Rechtsverstößen des Kunden, insbesondere wegen Verletzung der dem Kunden nach § 4 Ziffer 1. bis 3 und Ziffer 5. bis 7. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegenden Pflichten oder allgemein wegen schuldhafter Rechtsverstöße des Kunden geltend machen.

2.
Der Kunde verpflichtet sich, databyte schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch die Vertragsausführung des Kunden entstehen können, soweit den Kunden ein Verschulden trifft. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, databyte auf erstes Anfordern von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Beleidigung, übler Nachrede, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wegen des Ausfalls von Dienstleistungen für andere Kunden, wegen der Verletzung von Immaterialgüterrechten oder sonstigen Rechten ergeben, freizustellen, soweit den Kunden ein Verschulden trifft. Die Freistellungsverpflichtung bezieht sich auf die Kosten, die zur Abwehr solcher Inanspruchnahme erforderlich sind.

§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
1.
Maßgeblich für die Preise ist die jeweils aktuelle Preisliste von databyte bzw. die schriftliche Auftragsbestätigung durch databyte. Alle Preise im Geschäftsverkehr mit vorsteuerabzugsberechtigten Kunden gelten rein netto und sind zzgl. gesetzlicher Steuern zur sofortigen Zahlung ohne Abzug fällig.

2.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist databyte berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz geltend zu machen, wenn der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) ist. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), gilt § 7 Ziffer 3 Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte p.a. über dem Basiszinssatz beträgt. Unabhängig von § 7 Ziffer 3 Satz 1 bleibt es databyte unbenommen, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.

§ 8 Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung
1.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist databyte berechtigt, die geschuldete Leistung zu verweigern, bis der Kunde die vertraglich vereinbarten Entgelte zahlt, wenn databyte zuvor zumindest einmal erfolglos die offenen Verbindlichkeiten fristgebunden angemahnt hat. Das Recht von databyte zur Geltendmachung von Schadensersatz und das Recht der außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleiben hiervon unberührt.

2.
Die Aufrechnung ist dem Kunden gegen eine Forderung von databyte nur gestattet, wenn die Forderung des Kunden von databyte nicht bestritten wird oder sie rechtskräftig festgestellt ist.

§ 9 Lieferung / Lieferfristen
1.
Die Lieferung von Wirtschaftsinformationen an den Kunden erfolgt auf dessen Gefahr und Kosten durch eine gesicherte Datenfernübertragung.

2.
Lieferungen von databyte erfolgen in der Reihenfolge der Auftragseingänge, sofern der Kunde keinen bestimmten Liefertermin angegeben hat. Von dem Kunden angegebene Liefertermine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn databyte dies dem Kunden schriftlich bestätigt hat.

3.
Aufträge sowie jegliche Dienstleistungen werden von databyte nur erfüllt, wenn keine Zahlungsrückstände aus anderen Verträgen vorhanden sind.

4.
Bei Auftragsänderungen, die die Lieferfrist beeinflussen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. In erheblichen Fällen ist databyte zur Stornierung des Auftrags berechtigt.

5.
Im Falle des Lieferverzuges oder Unvermögens durch databyte ist der Kunde nach schriftlichem Setzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen databyte, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Verzögerung oder das Unvermögen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von databyte beruhen.

§ 10 Urheberrechts- und Lizenzbestimmungen
1.
Sämtliche Datenbanken, Daten und Programme von databyte sind namensrechtlich und markenrechtlich sowie urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützt. Alleiniger Inhaber sämtlicher Rechte ist die databyte GmbH, Seelandstraße 14-16, 23569 Lübeck. Bei Begründung jedweder Rechtsbeziehung zu databyte erfolgt im Hinblick auf die vorstehend genannten Rechte keine Vollrechtsübertragung, sondern stets nur eine Lizenzierung im vertraglich definierten Umfang.

2.
Ergibt sich aus der individuellen Beschreibung eines Nutzungsmoduls oder einer schriftlichen Bestätigung von databyte nichts Gegenteiliges, gewährt databyte ausschließlich dem registrierten Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auch nicht vermiet- oder verleihbare und nicht erweiterbare Recht, die online übermittelten Wirtschaftsinformationen, Daten und Programme bzw. Datenbankinhalte ausschließlich für eigene Zwecke auf einem einzigen Computer/PC zu speichern und ausschließlich mit dem Inhalt der mit databyte dazu vereinbarten, von databyte schriftlich bestätigten Zweckbestimmung ausschließlich für sich selbst (Einzelplatzlizenz) zu nutzen. Die Benutzung in einem Computer-Netzwerk (LAN) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung im Rahmen einer Mehrplatzlizenz.

§ 11 Nutzungsdauer
1.
Die Dauer des Nutzungsrechts zum Abruf von Wirtschaftsinformationen wird zwischen den Parteien individuell vereinbart. Das Recht endet, ohne dass dies einer besonderen Kündigungserklärung bedarf, zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.

2.
Hat der Kunde gegen gesetzliche oder vertragliche Schutzbestimmungen oder Lizenzvereinbarungen aus diesem Vertrag verstoßen, werden databyte insbesondere Tatsachen bekannt, die erkennen oder befürchten lassen, dass der Kunde die von ihm abgefragten oder ihm übermittelten Daten nicht zu den gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet und/oder in unzulässiger Weise nutzt, ist databyte berechtigt, den Kunde abzulehnen und/oder mit sofortiger Wirkung vom Abrufverfahren auszuschließen.

3.
Die Nutzung der aus der Datenbank abgerufenen und beim Kunden gespeicherten Wirtschaftsinformationen und Daten ist längstens 12 Monate ab Vertragsende zulässig.

4.
Zum Beendigungszeitpunkt gespeicherte Daten und/oder zum Verarbeiten solcher Daten von databyte übermittelte Programme sind unverzüglich, vollständig und unwiderruflich zu löschen. Databyte ist hierüber auf Verlangen eine wahrheitsgemäße schriftliche Bestätigung zu erteilen.

5.
Das Recht auf außerordentliche Kündigung in den gesetzlichen Fällen bleibt unberührt.

§ 12 Mängel, Gewährleistung
1.
Ist der Kunde Unternehmer, gilt ausschließlich die von databyte schriftlich wiedergegebene Leistungsbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar. Databyte übernimmt keine Gewähr dafür, dass Datenbanken, Daten und/oder Programme über die dazu gemachten Herstellerangaben hinaus den besonderen Erwartungen oder Anforderungen des Kunden entsprechen oder damit ein vom Kunden gewünschtes Ergebnis erzielbar ist.

2.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, hat databyte mit Rücksicht auf die Besonderheiten von Daten und Datenbankinhalten mit Adressmaterial und anderer, ständiger Veränderung unterliegender, teilweise aus Eigenangaben der Betroffenen, teilweise aus Analysen Dritter stammende Fakten und Informationen keine Prüfung der Datenbankinhalte vorgenommen. Databyte übernimmt daher keine Gewähr für die postalische und/oder inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der gespeicherten und übermittelten Datenbankinhalte im Zeitpunkt der Speicherung und Übermittlung und/oder ihrer Verwendung und Verwendbarkeit beim Kunden. Databyte weist vielmehr darauf hin, dass selbst bei sorgfältiger und rascher Auswahl und Übernahme bereits die bei Erstellung der Datenbank von databyte genutzten Quellen für databyte nicht erkennbare Fehler und/oder Abweichungen der gespeicherten Informationen vom Ist-Zustand enthalten können. Gleiches gilt für das Bestehen oder Fortbestehen der Zustimmung Betroffener im Sinne des BDSG mit der Speicherung und Verarbeitung von Daten im Zeitpunkt der Übermittlung und der weiteren Nutzung personenbezogener Daten. Databyte ist aber im Rahmen des Aktualisierungsservice bemüht, Unrichtigkeiten und Veränderungen, die ihr positiv bekannt werden, schnellstmöglich zu bearbeiten und dem Kunden zugänglich zu machen.

§ 13 Verjährung / Untersuchungs- und Rügepflichten
1.
Die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Sachmängelhaftung beträgt 24 Monate und beginnt mit der Übergabe der Kaufsache. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so beträgt die Frist 12 Monate ab Übergabe.

2.
Absatz 1 gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von databyte oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von databyte beruhen.

3.
Absatz 1 gilt nicht für die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von databyte oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von databyte beruhen.

4.
Ist der Kunde Unternehmer, hat er offensichtliche Mängel der gelieferten Wirtschaftsinformationen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mit rügeloser Annahme der Daten gelten diese als genehmigt, wenn es sich nicht um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

§ 14 Haftungsbeschränkungen
1.
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet databyte lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch databyte, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

2.
Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch databyte, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

3.
Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 15 Haftungsausschluss
1.
Eine Haftung von databyte für fehlerhafte und/oder unvollständige Informationen und/oder Daten, die auf unrichtigen Ein- oder Angaben sowie auf unrichtiger Übermittlung der der Datenbank von databyte zugrundeliegenden Quellen beruhen, ist ausgeschlossen, es sei denn, die fehlerhaften und/oder unvollständigen Informationen und/oder Daten sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von databyte zurückzuführen. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere auch etwaige Kosten und/oder Gebühren aus Retouren.

2.
Databyte haftet nicht für Datenverluste, Zugangsschwierigkeiten und Schäden, die infolge einer unsachgemäßen Benutzung der Benutzerprofile durch den Kunden oder infolge von Systemfehlern, Systemausfällen, die auf höhere Gewalt oder äußere Einwirkungen zurückzuführen und von Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen von databyte nicht zu vertreten sind.

3.
Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet databyte nur, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen (Virenscanner, tägliche Datensicherung mindestens einmal täglich) seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

4.
Trotz umfangreicher Bemühungen, das eigene System von externen Viren, Würmern und weiteren Schadensverursachern frei zu halten, kann databyte die Fehler- und Virenfreiheit des Systems nicht garantieren. Ferner kann databyte die störungsfreie Verfügbarkeit des Systems nicht garantieren. Databyte haftet insbesondere nicht für Ausfälle und Schäden bei Computersystemen, die auf höhere Gewalt, Fremdeinwirkungen oder auf einen Ausfall bzw. eine Fehlfunktion der Gateways, Netze, Provider oder Host-Server zurückzuführen sind.

5.
Vorhersehbare Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten werden dem Kunden rechtzeitig im Voraus mitgeteilt. Ansprüche können insoweit nicht hergeleitet werden.

6.
Sofern die Haftung nach den vorstehenden Punkten beschränkt bzw. ausgeschlossen ist, bezieht sich der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung auch auf die hieraus resultierenden Mangelfolgeschäden.

7.
Der Einwand des Mitverschuldens bleibt databyte unbenommen.

§ 16 Datenschutzklausel
Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutz-Informationen von databyte.

§ 17 Hinweise
1.
Abweichende Treffer oder Mehrfachtreffer der angeforderten Wirtschaftsinformationen können u.U. nicht der angefragten Person/Firma, sondern eine Person/Firma gleichen oder sehr ähnlichen Namens zuzuordnen sein. Der übermittelte Score ist stets anhand der Anfragedaten und/oder der Identität der angefragten Person zu überprüfen, um unzutreffende Rückschlüsse auf die Bonität bzw. das Zahlungserhalten der angefragten Person/Firma zu verhindern.

2.
Scorewert und Ausgabetext müssen stets zusammenhängend ausgewertet werden. Allein der Ausgabetext enthält Angaben über die Treffergüte und Einschätzungen des Zahlungsausfallrisikos. Der Score legt Alter der Merkmale, Höhe der Forderungen, „Wertigkeit“ der Merkmale und Trefferqualität bzw. statistische Werte zugrunde.

3.
Die Auskünfte von databyte mit den Scorewerten sind lediglich ein Wert von vielen, der dem Kunden bei der Einschätzung des Zahlungsausfallrisikos zum Zeitpunkt der Anfrage Hilfe leisten soll. Eine Entscheidung über die Kreditwürdigkeit einer Person/ Firma ist hiermit nicht verbunden. Diese obliegt vielmehr ausschließlich dem Kunden.

4.
Databyte speist seine Datenbank und ermittelt seine Scorewerte aus unterschiedlichen Quellen. Sofern über die angefragte Person/Firma keine Merkmale (Zahlungserfahrungen, Inkassoverfahren, titulierte Forderungen, Insolvenzverfahren, eidesstattliche Versicherungen, Haftanordnungen) bekannt sind, erfolgt eine Bonitätseinschätzung von databyte anhand von Statistiken.

5.
Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

§ 18 Anwendbares Recht / Schlussbestimmungen
1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

2.
Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten der Sitz von databyte.

3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so werden hierdurch die restlichen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.